ABLAUF & KOSTEN

Informationen über

Kosten in einer Privatpraxis - Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler*innen

Als approbierte Psychotherapeutin bin ich berechtigt mit privaten Kassen sowie der Beihilfe psychotherapeutische Behandlungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP), die die gesetzliche Grundlage für medizinische und therapeutische Behandlungen außerhalb der gesetzlichen Versicherung darstellt, abzurechnen.

Mein Honorar beträgt den 3,0 fachen Satz nach Maßgabe der GOP, somit EUR 131,15 pro Sitzung á 50 Minuten. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet. Für reine Coaching-Termine ohne therapeutische Indikation berechne ich den 3,5-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, entsprechend EUR 153,- pro Sitzung.

Private Krankenversicherungen erstatten, je nachdem, welche Vereinbarungen getroffen wurden, in der Regel die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP, also EUR 100,55; Sie tragen somit EUR 30,60 selbst. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse und ggf. auch mit Ihrer Beihilfestelle ab.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten nicht, da ich leider keinen Kassensitz habe. Hier erfahren Sie mehr.

Aufwände zur Erstellung entsprechender Kostenerstattungsanträge werden nach GOP oder GOP in Rechnung gestellt.

Kontaktaufnahme

Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder meine Mailadresse kontakt@psychotherapie-buendgen.de

Ab dem 15. Lebensjahr können sich auch Jugendliche selbst an mich wenden, sofern die Sorgeberechtigten damit einverstanden sind.

Kontaktaufnahme private Krankenversicherung/ Beihilfe

Wenn Sie/ Ihr Kind privat versichert sind, hängt die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Probatorik/ Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Erstgespräch/ Probatorik

Sobald die Übernahme der Kosten geklärt ist, kann die erste von fünf probatorischen Sitzungen stattfinden - das Erstgespräch. Dort können Sie mir Ihre Situation schildern und ich erläutere Ihnen meine Vorgehensweise. Bitte bringen Sie hierfür die letzten zwei Zeugnisse, evt. vorliegende Vorbefunde aus Kliniken/ Beratungsstellen sowie die Unterlagen für die Psychotherapie der privaten Krankenversicherung/ der Beihilfe mit.

Probatorik + Diagnostik

Nach dem Erstgespräch findet in den folgenden vier Sitzungen eine Diagnostik im Rahmen von Fragebögen, Anamnesegesprächen und Explorationsgesprächen statt.  Im Anschluss an die ersten Termine, treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie indiziert und erfolgversprechend erscheint oder ob auch eine andere Form der Hilfe für Sie in Frage kommt.

Zurzeit kann die Therapie dann bald beginnen. Einige private Versicherungen/ die Beihilfe erwarten nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Sitzungen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Ihre Versicherung dies handhabt.

Psychotherapie

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Jugendliche können die Therapie auch ohne ihre Eltern durchführen. Zudem dürfen auch Gespräche mit der gesamten Familie stattfinden.

 

Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Elterngespräche werden ca. einmal monatlich terminiert. 

Abschluss

Nach einer abschließenden Diagnostik und dem gemeinsamen Beenden einer Therapie, finden ein letztes Reflexionsgespräch statt.

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TERMIN & KONTAKT

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